Peter Dietze, PlantaPro,

Karlstr. 27 B, 38106 Braunschweig

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für die Erstellung individueller Software, PlantaPro Softwareprodukte und Bildmaterial in digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten

 


1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Peter Dietze, PlantaPro
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Peter Dietze, PlantaPro, und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegen-nahme der Lieferung oder Leistung, spätestens mit der Annahme des Softwareproduktes oder des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn auf diese in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen werden, gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Peter Dietze, PlantaPro. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich bei Peter Dietze, PlantaPro, anzuzeigen.

 

2. Gegenstand

2.1 Peter Dietze, PlantaPro,  bietet die Lieferung von PlantaPro Softwareprodukten und die Erstellung von individueller Software an.

 

2.2 Des Weiteren wird die entgeltliche Übertragung von Nutzungsrechten an PlantaPro-Pflanzenbildern angeboten. Eine Eigentumsübertragung erfolgt nicht. PlantaPro-Bilder sind urheberrechtlich geschützte Bilder, die von Peter Dietze, PlantaPro, zur Lizenzierung angeboten werden und vom Erwerber unter Vorbehalt der Bezahlung für eine vereinbarte Verwendung und/oder einen vereinbarten Zeitraum eingesetzt werden: Broschüren, Prospekte, Kataloge, Anzeigen, Kalender, Etikettenbilder, Internetseiten, Online-Shops. PlantaPro-Bilder dürfen vom Erwerber nicht weiterverkauft, verliehen, abgetreten, vermietet oder auf anderem Weg Dritten übertragen werden. Jede weitere, über die vereinbarte Verwendung hinausgehende Nutzung wird von Peter Dietze, PlantaPro, rechtlich verfolgt.

2.3 Die in Softwareprodukten mitgelieferten Fotos dürfen nur für den Eigengebrauch im Bereich der Angebotserstellung oder Kundeninformation genutzt werden. Bei Verviel-fältigungen für Prospekte, Katalogerstellung und andere Druckerzeugnisse jeder Art oder die Nutzung der Fotos für Internetanwendungen, Online-Shops etc. werden von Peter Dietze, PlantaPro, Lizenzgebühren erhoben (vgl. 2.2). Für die Nutzung von Fotos des PlantaPro Pflanzenlexikons für Internetanwendungen gelten Sonderkonditionen.

3. Lieferung

Die bestellten Bilder werden digital und online oder durch Versand auf Datenträgern zur Verfügung gestellt. Die Lieferung von PlantaPro Softwareprodukten erfolgt auf geeigneten Datenträgern. Der Besteller trägt dabei anfallende Versandkosten sowie Kosten für gewünschte Sonderleistungen, wie z.B. Kurier- oder Expresslieferungen. Ab einem Netto-Bestellwert von 100€ erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandkostenfrei.

Die Lieferung von individueller Software erfolgt nach Absprache.

 

 

4. Zahlungsbedingungen und Preise

Die jeweils aktuellen Preise der PlantaPro Softwareprodukte werden unter www.plantapro.de veröffentlicht. Die Lizenzgebühren für PlantaPro-Bilder richten sich nach Menge und Verwendungszweck und/oder -dauer. PlantaPro erstellt dazu ein individuelles Angebot.

Alle Rechnungen von Peter Dietze, PlantaPro,  sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs-datum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei Peter Dietze, PlantaPro. Im  Verzugsfalle ist Peter Dietze, PlantaPro, berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Peter Dietze, PlantaPro, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware, auch online übermittelte Software und Fotos, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Peter Dietze, PlantaPro, aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von Peter Dietze, PlantaPro. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Peter Dietze, PlantaPro, unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Peter Dietze, PlantaPro, unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Peter Dietze, PlantaPro, dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde Peter Dietze, PlantaPro, bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Peter Dietze, PlantaPro, alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

6. Haftungsbeschränkung

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet Peter Dietze, PlantaPro, nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften beruhen. Peter Dietze, PlantaPro, haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Peter Dietze, PlantaPro, haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, er muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

 

7. PlantaPro Pflanzenfotos

Mängel des Bildmaterials bezüglich der technischen Eigenschaften sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Haftung vom Besteller spätestens binnen 2 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt und genehmigt. Im Falle von rechtzeitig angezeigten Mängeln wird sich Peter Dietze, PlantaPro,  – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – bemühen, anstelle des mangelhaften Bildmaterials mangelfreies Bildmaterial zu liefern.

Die Fotos sind dem Besteller bei Vertragsabschluss bekannt, so dass darüber hinaus keine Haftung oder Gewährleistung für die Brauchbarkeit oder Rückgaberecht aufgrund des Motivs besteht. Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter wird ausgeschlossen.

Der Lizenznehmer stimmt bei Erwerb der Bilder zu, Peter Dietze, PlantaPro, von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung eines Bildes entstehen. Der Besteller hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen, Zeichen und Pflanzen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten.

 

 

8. Software

Peter Dietze, PlantaPro, garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von Peter Dietze, PlantaPro, gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Handbuch bzw. der Online-Hilfe arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich Peter Dietze, PlantaPro, vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Peter Dietze, PlantaPro, bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Peter Dietze, PlantaPro, behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

 

9. Vertraulichkeit

Peter Dietze, PlantaPro, und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Alle Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

10. Salvatorische Klausel/Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages und seiner Bestimmungen davon unberührt und dieser uneingeschränkt gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine neue Vereinbarung treten, die, soweit rechtlich zulässig, den Willen der Parteien am Nächten kommt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Peter Dietze, PlantaPro, in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.  

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